- Kurzzeitpflege: ab dem ersten Tag der Einstufung möglich. Jährlicher Festbetrag der Pflegekassen 1.612,00 € - max. 24 Tage. + Kurzzeitpflege: ab dem ersten Tag der Einstufung möglich. Jährlicher Festbetrag der Pflegekassen 1.612,00 € - max. 23 Tage.
- Verhinderungspflege: Anspruch erst 6 Monate nach Einstufung. Jährlicher Festbetrag der Pflegekassen 1.612,00 € - max. 24 Tage. + Verhinderungspflege: Anspruch erst 6 Monate nach Einstufung. Jährlicher Festbetrag der Pflegekassen 1.612,00 € - max. 23 Tage.